Der Aktivierungs - und Vermittlungsgutschein

Was kann gefördert werden?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch §45 SGB III“.


Zu diesen Maßnahmen zählen neben der fachlichen Weiterbildung je nach Bedarf zum Beispiel individuelle Coachings, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder die Vermittlung spezieller Kenntnisse. Auch qualifizierte Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder berufsbezogene Sprachkenntnisse können gefördert werden. Gefördert werden können ausschließlich Maßnahmen eines zugelassenen Trägers. Auch eine betriebliche Maßnahme / Probearbeit von bis zu sechs Wochen sowie die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler werden über den AVGS gefördert.


Wer kann die Förderung erhalten?
Ausbildungs- und Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind förderfähige Personen nach SGB III § 45 und kommen für den AVGS in Frage. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbständige und Arbeitnehmer sein, die in Transfergesellschaften betreut werden.


Welche Kosten können übernommen werden?
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie können ihn bei einem zugelassenen Träger wie dem Schulungszentrum Rureifel einlösen. Die Kosten der jeweiligen Maßnahme werden dann vom Träger direkt mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abgerechnet.


Sie haben Fragen zur Förderung?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, möglichst viel Geld zu sparen. Rufen Sie uns hierzu gerne an unter: 02421/9746337


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