Der Bildungsgutschein


Was kann gefördert werden?

Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer förderfähigen Weiterbildung teilzunehmen, ohne selbst die Kosten dafür zu tragen.

Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Im Bildungsgutschein werden unter anderem Ihr Bildungsziel, die erforderliche Dauer Ihrer Weiterbildung und der regionale Geltungsbereich ausgewiesen.*


Wer wird gefördert?
Eine Weiterbildungsförderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Aber auch für Berufstätige kann eine Weiterbildung infrage kommen, um zum Beispiel ihren Arbeitsplatz zu erhalten.


Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung werden in voller Höhe von der Einrichtung getragen, die Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat. Typischerweise ist das die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.


Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind.


Sie haben Fragen zur Förderung?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, möglichst viel Geld zu sparen. Rufen Sie uns einfach an: 02421/9746337


** Bitte beachten Sie:
Über die Förderung einschließlich der Förderhöhe entscheidet die zuständige Behörde! Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein.

Kostenloser Beratungstermin

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Sie haben die Wahl: Wir bieten persönliche Beratungen, telefonische Beratungen und Online - Beratungen an. 

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