Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Die Förderung soll die berufliche Qualifizierung und Fortbildung unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das sind beispielsweise Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können alle diejenigen, die sich mit einem Lehrgang oder direkt an der Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.
Folgende Punkte gelten außerdem:
- Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können für ihre Fortbildung eine AFBG-Förderung erhalten, wenn sie eine entsprechende Berufspraxis vorweisen.
- Auch Interessenten, die bereits über einen Bachelorabschluss (oder vergleichbaren Hochschulabschluss) verfügen, können AFBG-Förderung erhalten. Dies muss allerdings ihr höchster Hochschulabschluss sein.
- Ausländer sind förderungsberechtigt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. wenn sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind – hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung.
- Eine Altersgrenze besteht nicht.
Welche Kosten werden übernommen?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zur Antragstellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
- Sie können einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, um Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren. Die Höhe beträgt maximal 15.000 Euro.*
- Sie erhalten 50 % der Förderung als Zuschuss. Für die restliche Fördersumme gibt es ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW.
- Außerdem können auf Antrag und bei bestandener Prüfung 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
- Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten.
Sie haben Fragen zur Förderung?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, möglichst viel Geld zu sparen. Rufen Sie uns an: 02421/9746337
* Bitte beachten Sie:
Über die genaue Förderungsleistung einschließlich der Höhe der Darlehenssumme entscheidet die zuständige Behörde! Weitere umfassende Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
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